Einfacher bis dreifacher Satz im normalen Rahmen

Nach § 2 GOT liegt die Gebühr grundsätzlich zwischen dem einfachen und dreifachen Gebührensatz. Bei der Einordnung dürfen unter anderem Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Leistung, Wert des Tieres und örtliche Verhältnisse berücksichtigt werden.

  • Eine aufwendige Untersuchung kann höher abgerechnet werden als ein unkomplizierter Standardfall.
  • Diagnostik, Medikamente, Verbrauchsmaterial und Laborleistungen können zusätzlich auf der Rechnung stehen.
  • Der Rechnungsbetrag lässt sich deshalb nicht allein aus dem Namen einer Behandlung ableiten.

Im Notdienst kann es deutlich teurer werden

Im geregelten tierärztlichen Notdienst sieht § 4 GOT grundsätzlich mindestens den zweifachen bis höchstens vierfachen Satz vor. Hinzu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro. Ausnahmen und Details ergeben sich direkt aus der Verordnung.

  • Notdienstzeiten sind gesetzlich definiert.
  • Klinik, Diagnostik und Operation können den Gesamtbetrag zusätzlich erhöhen.
  • Ein Tarif mit Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz kann deshalb gerade im Notfall relevant sein.

Was du bei einer Tierkrankenversicherung prüfen solltest

Nicht nur der Monatsbeitrag zählt. Prüfe, bis zu welchem GOT-Satz erstattet wird, ob Notdienstgebühren eingeschlossen sind und welche Jahresgrenzen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten gelten. Maßgeblich sind immer die konkreten Bedingungen deines Tarifs.

QuellenGOT § 2 – GebührenhöheGOT § 4 – tierärztlicher NotdienstAktuelle GOT – Gesamtübersicht