Zuerst klären, was sich tatsächlich geändert hat
Vergleiche die neue Beitragsmitteilung mit Versicherungsschein und Tarifbedingungen. Entscheidend ist, ob nur der Beitrag angepasst wurde oder zugleich Leistungen, Selbstbeteiligung oder Tarifstufe betroffen sind.
- Wie hoch ist der neue Monats- oder Jahresbeitrag?
- Bleibt der Leistungsumfang unverändert?
- Gibt es eine altersabhängige Beitragsstaffel oder andere tarifliche Faktoren?
Ein Neuabschluss beginnt wieder bei null
Bei einem Wechsel kann der neue Versicherer erneut Gesundheitsfragen stellen. Bereits bekannte Erkrankungen oder Beschwerden können die Annahme beeinflussen. Außerdem können neue Wartezeiten und andere Leistungsgrenzen gelten.
- Bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn der neue Schutz verbindlich geklärt ist.
- Ausschlüsse und Wartezeiten schriftlich vergleichen.
- Nicht nur den Einstiegspreis, sondern die Leistung im Ernstfall bewerten.
Alternativen zur vollständigen Kündigung prüfen
Je nach Vertrag können eine andere Selbstbeteiligung, ein Tarifwechsel innerhalb des Anbieters oder der Verzicht auf einzelne Zusatzbausteine sinnvoller sein. Ob das möglich ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.